Nach erfolgter Vorstandswahl vom 14. Februar 2020 ...
Der Vorstand
2020 / 2021 / 2022
Obere Reihe von links nach rechts
Thomas Fischer - Rolf Schnabel - Denis Elgström
Mittlere Reihe von links nach rechts
Olaf Mitze - Ralf Maroch - Edeltraud Rödel
Untere Reihe von links nach rechts
Rita Hertenstein - Heinz Kusch - Johann Zall
Nach der Jahreshauptversammlung vom 14. Februar 2020
ergaben sich folgende Änderungen:
Die Ämter sind wie folgt besetzt:
1. Vorsitzender - Ralf Maroch
2. Vorsitzender - Olaf Mitze
1. Kassiererin - Edeltraud Rödel
2. Kassiererin - Rita Hertenstein
Schriftführer - Heinz Kusch
Beisitzer - Rolf Schnabel
Beisitzer - Thomas Fischer
Beisitzer - Denis Elgström
Beisitzer - Johann Zall
Zum erweiterten Vorstand gehören:
Unabhängige Schätzkommission
Dieter Ullrich (Sprecher)
Rainer Winkler
Heinrich Busch
Bruno Speck
Heinz Hentsch
Thomas Ester
(Zum Vergrößern klicken Sie das Bild an)
Frau Huberta Bernhardt hat die Arbeit im Team
aus Altersgründen aufgegeben, bleibt uns aber als
Pächterin weiter erhalten
Danke für die langjährige Mitarbeit!
Hier eine Übersicht der Aufgaben unserer unabhängigen Schätzkommission (Autor: Dieter Ullrich)
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) vom 1. April 1983 bzw. allen
folgenden Nivellierungen dieses Gesetzes steht den abgebenden Pächterinnen/Pächtern bei Kündigung der Pachtverhältnisse eine Entschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung wird beim
KGV Hattersheim durch eine Schätzkommission ermittelt, die nach den Richtlinien dieses Gesetzes arbeitet. Gemäß Vorstandsbeschluss darf ein Garten nicht höher als 5.000 € bewertet werden. Damit soll vermieden werden, daß ein Kleingarten zum Spekulationsobjekt wird.
Die Schätzkommission besteht lt. Satzung des KGV aus fünf Mitgliedern des Vereins. Diese bestimmt einen Sprecher - dies ist seit längerer
Zeit Herr Dieter Ullrich.
Ist eine Parzelle schriftlich gekündigt und der Vorstand im Besitz der Schlüssel zum Grundstück und der Laube, so wird ein Termin für die Schätzung festgelegt. Das abgebende Mitglied kann wählen, ob es am Termin der Wertermittlung teilnehmen möchte oder nicht.
Eine Bestandsaufnahme über Schäden und wertlosen Teilen auf der Parzelle geht der Wertermittlung voraus. Die Errechnung der Einzelwerte und die Festlegung des Gesamtwertes erfolgt durch die bewertenden Personen alleinverantwortlich. Der festgestellte Wert für den Garten ist für das abgebende Mitglied und den Vorstand verbindlich (Lt. gültiger Satzung)
Bewertet werden natürlich die Laube, die eigentlich immer den größten Wertanteil hat, obwohl nach dem BKleinG nur einfache Bauweise gewertet wird. Weiterhin erhält das Mitglied Geld für Aufwuchs wie Bäume, Sträucher und Hecken soweit sie zur kleingärtnerischen Nutzung gehören. Aber auch
Zäune, Wasserversorgung, Biotope, Solaranlagen und Steinwege werden bewertet. Hecken als Sichtschutz dürfen die Höhe von1,8 Meter nicht überschreiten. Alte und kranke Bäume, Sträucher und Dinge die nicht in den Garten gehören muss das abgebende Mitglied entfernen.
Sind die abgebenden Kleingärtner dazu nicht in der Lage, werden die in der Wertermittlung aufgeführten Arbeiten vom Verein durchgeführt. Die Kosten trägt das abgebende Mitglied. Alle beweglichen und zum Teil auch fest verankerte Güter die sich auf der Parzelle befinden werden nicht bewertet.
In diesem Punkt verständigen sich meistens Abgebender und Neupächter privat. Die Kündigungen finden in der Regel im Frühjahr und zum Ende des Gartenjahres am 31. Oktober statt. Pro Saison (Jahr) kommen so
10 bis 15 Gärten zusammen (2016 waren es 17 Wechsel).
Die Wertermittlung wird dem 1. Vorsitzenden übergeben, der dann die Gärten auf Basis der Bewerberliste die der Vorstand führt, zum ermittelten Preis neu verpachtet.
Das Team der Kassenprüfer: Ralf Bergmann
& Peter Grammig
Vergnügungsausschuss
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(Siehe auch Seite: Treffen Vergnügungsausschuß)