Kleingarten-Verein  1936  e. V. Hattersheim am Main

 

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Bauvorschriften   (§ 16, Absatz 5 der Gartenordnung)

 


Beim Errichten, Um- oder Anbau von Gartenlauben sind das Bundeskleingartengesetz und die Hessische Bauordnung zu beachten. Die Laube darf einschließlich überdachtem Freisitz eine Grundfläche von 24 m2 nicht überschreiten.
Sie muss von einfacher Ausführung sein und darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Neu-, Erweiterungs- und Anbauten von neuen mit dem Boden fest verbundenen Mauerwerk ist dem Vorstand durch eine Skizze anzuzeigen. Die Zustimmung des Vorstandes bzw. Bauausschusses ist erforderlich.
Mit dem Bau darf nicht vor erteilter Genehmigung begonnen werden. Bauweise bleibt dem Pächter überlassen.

Material:  Holz, verputzter Stein oder Sichtmauerwerk.

Standort und Bauflucht bestimmt der Vorstand mit dem Bauausschuss.
Auf jedem Grundstück darf nur ein Gebäude errichtet werden.
Feste oder transportable Folienhäuser, Glashäuser oder ähnliches, die höher sind als 80 cm, sind nicht erlaubt.

 

 

   

Neupflanzung  (§ 16 Absatz 3 der Gartenordnung)

 


Bei Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist der gesetzliche Grenzabstand zu berücksichtigen
(Sträucher 80 cm, Bäume 2 m).
Nachbargärten sowie Anlagewege dürfen durch Astüberhang oder weit auslaufende Wurzeln nicht beeinträchtigt werden.
Für entsprechenden Rückschnitt ist zu sorgen.


Achtung! Während der Brutzeit hat der Schnitt von Hecken und Sträuchern zu unterbleiben  (§16 Abs. 13).

 

 

   

Verbrennungszeiten  (§ 16, Absatz 10 der Gartenordnung)

 


In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ist das Verbrennen von Gartenmüll nicht gestattet.
In den übrigen Monaten (1. November bis 28 Februar) kann außer Sonntags und an Feiertagen jeweils bis 19:00 Uhr der nicht kompostierbare Gartenmüll verbrannt werden.
Im Übrigen gelten die allgemeinen und örtlichen Bestimmungen über Abfallbeseitigung und Umweltschutz.

 

 

 

   

Ruhezeiten

 


Wochentags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstags ab 13:00 Uhr bis Montags 7:00 Uhr dürfen in der Gartenanlage keine Rasenmäher, Gartenfräsen oder sonstige Maschinen eingesetzt werden.
Gleiches trifft für alle Feiertage zu.

Der Vorstand

 

 

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